Wann ist eine Betriebsratswahl nichtig?

Betriebsratswahl nur in Ausnahmefällen nichtig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2003, Aktenzeichen 7 ABR 24/03

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt. Es muss ein sowohl offensichtlicher als auch besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen.