Arbeitgeberin trägt gerechtfertigte Kosten des Betriebsrats
Rechtsanwaltskosten Betriebsrat
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.11.2017, Aktenzeichen 7 ABR 43/16
Honorarkosten für einen Rechtsanwalt in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, das der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten darf, hat die Arbeitgeberin zu erstatten.