Arbeitnehmer muss erforderlichen Vortrag zu seiner Erkrankung im Verfahren erbringen, wenn Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Tatsachenvortrag und Beweis erschüttert
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 30.07.2024, Aktenzeichen 10 Sa 699/23 Leitsätze: 1. Der ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt aufgrund der normativen Vorgaben im Entgeltfortzahlungsgesetz ein hoher Beweiswert zu. Der Arbeitgeber kann den Beweiswert nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und im Bestreitensfall beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass … Weiterlesen