Bezahlung ungeplanter Überstunden in Teilzeitbeschäftigung

Anspruch auf Überstundenzuschlag für ungeplante Überstunden in Teilzeitbeschäftigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2017, Aktenzeichen 6 AZR 161/16

Für ungeplante Überstunden, die über die tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden, steht den betroffenen Arbeitnehmern Überstundenzuschlag zu, unabhängig davon ob sie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind.