Kein Arbeitsverhältnis für Geschäftsführer
Ein Geschäftsführer steht nicht im Arbeitsverhältnis zur Arbeitgeberin
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.10.2017, Aktenzeichen 3 Sa 61/17
Wird ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer bestellt, nimmt er eine Organstellung wahr. Mit dem Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages wird das bisherige Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers aufgehoben.