Persönlichkeitsrecht bei Ladung des Betriebsrats zum Personalgespräch

Ladung des Betriebsrats zum Personalgespräch

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2018, Aktenzeichen 1 ABR 12/17

Eine Regelung, mit der die Arbeitgeberin verpflichtet wird, den Betriebsrat zum Personalgespräch bezüglich disziplinarischer Maßnahmen einzuladen ist unwirksam, weil das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Mitarbeiters verletzt wird.

Entschädigung für Mobbing

Schadenersatz bei Mobbing durch leitende Mitarbeiter

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2016, Aktenzeichen 8 AZR 351/15

Bei auf Mobbing gestützten Entschädigungsklagen ist der ideelle Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen. Der Entschädigungsanspruch setzt voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt und dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.

Betriebliche Facebook-Seite kann der Mitbestimmung unterliegen

Mitbestimmung bei betrieblicher Facebook-Seite

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2016, Aktenzeichen 1 ABR 7/15

Können Besucher über eine betriebliche Facebook-Seite Postings zum Verhalten und zur Leistung von Mitarbeitern öffentlich einstellen, handelt es sich um eine technische Einrichtung zur Überwachung von Mitarbeitern, die der betrieblichen Mitbestimmung unterliegt.

Videoüberwachung einer kranken Mitarbeiterin – Persönlichkeitsrecht verletzt

Überwachung kranker Mitarbeiter kann Persönlichkeitsrecht verletzen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.Februar 2015, Aktenzeichen 8 AZR 1007/13

Wird ein Arbeitnehmer wegen Verdachts einer vorgetäuschten Krankheit durch einen von der Arbeitgeberin beauftragten Detektiv überwacht, ist das rechtswidrig, wenn der Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht.

Personenbezogene Veröffentlichung löschen

Löschung einer personenbezogenen Veröffentlichung im Internet

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2012, 19 SaGa 1480/11

Während ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin wurde ein personenbezogenes Profil auf der Website der arbeitgebenden Kanzlei veröffentlicht sowie eine zweite Seite mit diesen Angaben im Weblog der Kanzlei publiziert. Die Rechtsanwältin verlangte nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses die Entfernung sämtlicher öffentlich zugänglicher Angaben zu ihrer Person. Während das Profil auf der Kanzleiseite bedingungslos entfernt wurde, blieb das Profil im Weblog der Kanzlei. Dagegen ging die Rechtsanwältin mit einer einstweiligen Verfügung vor.

Zugriff auf E-Mail Postfach

Zugriff auf dienstliches E-Mail-Postfach darf nicht verweigert werden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011, 4 Sa 2132/10

Eine Verkaufsberaterin in der Automobilindustrie wollte den dienstlichen Zugriff auf ihr E-Mail-Postfach durch die dienstlich vorgesetzte Person verweigern. In geringem Umfang waren im Betrieb private E-Mails erlaubt.