Personalabbau kein Betriebsgeheimnis
Geplanter Personalabbau ist kein Geschäftsgeheimnis
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.05.2015, Aktenzeichen 3 TaBV 35/14
Ein Personalabbau, der einer Pflicht zum Interessenausgleich unterliegt, kann ohne objektiv berechtigtes wirtschaftliches Interesse der Arbeitgeberin nicht als geheim deklariert werden.