Fristlose Kündigung unwirksam
Fristlose Kündigung bei Pflichtverletzung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019, Aktenzeichen 2 AZR 28/19
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.
Kündigung Abfindung Betriebsrat
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019, Aktenzeichen 2 AZR 28/19
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.
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