Ankündigung Pflegezeit schützt vor Kündigung
Nach Ankündigung der Pflegezeit keine Kündigung möglich
Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 02.10.2014, Aktenzeichen 6 Sa 345/13
Beantragt ein Arbeitnehmer die Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegestufe, kann die Arbeitgeberin bis zum Ende der Pflegezeit keine Kündigung aussprechen.