Sozialplan kann verkürzte Kündigungsfrist rechtfertigen
Verkürzte Kündigungsfrist entsprechend Sozialplan
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.10.2019, Aktenzeichen 2 AZR 158/18
Tarifvertragsparteien können davon ausgehen, dass es der Überbrückungsfunktion einer verlängerten Kündigungsfrist nicht bedarf, wenn ein Sozialplan diese Überbrückung typischerweise gewährleistet.