Sondervergütungen sind keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung
Berücksichtigung von Sondervergütung bei krankheitsbedingter Kündigung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2021, Aktenzeichen 2 AZR 125/21
Leistungen, etwa in Form von Sondervergütungen, die die Arbeitgeberin zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt, stellen selbst dann keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung dar, wenn sie nicht allein für den Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern auch für eine Arbeitsleistung im Bezugszeitraum gezahlt werden.