Rechtsmissbrauch befristeter Arbeitsverträge
Aneinanderreihung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2015, Aktenzeichen 7 AZR 474/13
Schließen mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb ab, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können, gilt dies als Rechtsmissbrauch.