Betriebsvereinbarung ablösen durch Regelungsabrede?

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.10.2018, Aktenzeichen 1 ABR 26/17

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats kein Mitgestaltungs-, sondern ein Mitbeurteilungsrecht bei der Rechtsanwendung durch die Arbeitgeberin.

Im ungekündigten Zustand kann eine Betriebsvereinbarung als höherrangiges Recht nicht durch eine Regelungsabrede abgelöst werden.