Betriebsvereinbarung nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Anspruch auf pauschale Abgeltung etwaiger Rentennachteile

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2017, Aktenzeichen 21 Sa 2016/16

Werden in einer Betriebsvereinbarung für verschiedene Arbeitnehmergruppen unterschiedliche Leistungen vorgesehen, verlangt der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dass diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist.

Befristetes Arbeitsverhältnis im Rentenalter

Befristetes Arbeitsverhältnis nach Rentenbeginn

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.02.2015, Aktenzeichen 7 AZR 7/13

Eine befristete Beschäftigung nach dem Eintritt des Rentenalters kann sachlich gerechtfertigt sein, falls der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen kann und die Befristung einer konkreten Personalplanung des Arbeitgebers dient. In diesem Fall wird der Arbeitnehmer nicht unzulässig wegen seines Alters diskriminiert.

Rentenansprüche aus betrieblicher Altersversorgung

Vertrauen in betriebliche Altersversorgung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2015, Aktenzeichen 3 AZR 65/14

Regelungen für die betriebliche Altersversorgung sind auf längere, unbestimmte Zeiträume ausgelegt und damit möglichen zukünftigen Änderungen ausgesetzt. Bereits erworbene Rentenansprüche können jedoch nur in Ausnahmefällen geändert werden. Zukünftig fällig werdende Teilbeträge sind einklagbar.

Formulierungen im Arbeitsvertrag müssen eindeutig sein

Unangemessene Formulierungen im Arbeitsvertrag sind unzulässig

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Aktenzeichen 2 Sa 206/13, Urteil vom 14.12. 2013

Formulierungen im Arbeitsvertrag müssen transparent sein. Soll das Arbeitsverhältnis selbst bei einem befristeten Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente enden, ist diese Formulierung uneindeutig und widerspricht den gesetzlichen Regelungen. Das Arbeitsverhältnis könnte anhand dieser Formulierung bereits enden, obwohl keine Rente gewährt würde.

Rente nach Altersteilzeit

Altersteilzeit muss in Rente münden

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2014, Aktenzeichen  L 13 AL 283/12

Wird ein Altersteilzeitvertrag abgeschlossen, muss sich an das Ende der Altersteilzeit der Bezug der Altersrente anschließen. Wird hingegen nach der Altersteilzeit Arbeitslosengeld beantragt, so widerspricht dieses Verhalten dem Zweck des Altersteilzeitgesetzes.

Erhöhung der Betriebsrente

Erhöhung der Betriebsrente muss Kaufkraftverlust ausgleichen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2012, 3 AZR 464/11

Die Erhöhung der Betriebsrente eines ehemaligen Mitarbeiters wurde anhand der Nettolohnentwicklung sämtlicher Mitarbeiter der vorhergehenden drei Jahre bemessen, mit Ausnahme der sogenannten Executives. Die Anpassung der Betriebsrente um 2,91 % war dem Empfänger nicht genug. Er verlangte die Anpassung entsprechend des Kaufkraftverlustes von 6,04 % seit Rentenbeginn, welcher sich aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland ergibt.