Betriebsvereinbarung nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
Anspruch auf pauschale Abgeltung etwaiger Rentennachteile
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2017, Aktenzeichen 21 Sa 2016/16
Werden in einer Betriebsvereinbarung für verschiedene Arbeitnehmergruppen unterschiedliche Leistungen vorgesehen, verlangt der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dass diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist.