Teilzeitvergütung für Urlaubsentgelt
Urlaubsentgelt während der Freistellungsphase
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2018, Aktenzeichen 9 AZR 159/18
Urlaub, der vor der Ansparphase des Sabbatjahres erworben wurde, aber während der Ansparphase gewährt wird, darf mit der Teilzeitvergütung der Ansparphase entlohnt werden, wenn vereinbart wurde, dass der restliche Anteil im Rahmen des Sabbatjahres gewährt wird.