Sachgrundlose Befristung nach sehr kurzem Arbeitsverhältnis unzulässig?
Sachgrundlose Befristung nach sehr kurzem Arbeitsverhältnis
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2021, Aktenzeichen 7 AZR 530/20
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nicht zulässig, wenn mit derselben Arbeitgeberin bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.