Sachgrundlose Befristung nach sehr kurzem Arbeitsverhältnis unzulässig?

Sachgrundlose Befristung nach sehr kurzem Arbeitsverhältnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2021, Aktenzeichen 7 AZR 530/20

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nicht zulässig, wenn mit derselben Arbeitgeberin bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Gefahr einer Kettenbefristung

Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.06.2019, Aktenzeichen 7 AZR 548/17

Die Gefahr einer Kettenbefristung ist gegeben, wenn zwischen den Parteien bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit noch nicht aufgenommen hat, zum Beispiel weil er im Zeitpunkt des vereinbarten Vertragsbeginns arbeitsunfähig erkrankt war oder unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist.

Sachgrundlose Befristung – Umgehung des Anschlussverbotes

Unwirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2019, Aktenzeichen 21 Sa 936/18

Eine sachgrundlos befristete Weiterbeschäftigung auf demselben Arbeitsplatz unter einer anderen Arbeitgeberin kann als rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbotes betrachtet werden.

Nach Vorbeschäftigung keine sachgrundlose Befristung

Keine sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Januar 2019, Aktenzeichen 7 AZR 13/17

Die sachgrundlose Befristung soll nach der gesetzgeberischen Konzeption die Ausnahme bleiben, weil dies dazu beiträgt, das unbefristete Dauerarbeitsverhältnis als Regelfall der Beschäftigung zu erhalten.

Befristung Arbeitsverhältnis im Tarifvertrag

Gültigkeit eines Tarifvertrages bezüglich Befristung Arbeitsverhältnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2018, Aktenzeichen 7 AZR 428/16

In einem Tarifvertrag können gegenüber dem Teilzeit- und Befristungsgesetz abweichende Regelungen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen getroffen werden, solange sich Zeitraum und Anzahl der Verlängerungen im Rahmen der geltenden Rechtsprechung bewegen.

Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen

Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen nur bei Ersteinstellung

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 06. Juni 2018, Aktenzeichen 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14

Ein Arbeitsverhältnis darf höchstens für die Dauer von zwei Jahren sachgrundlos befristet und höchstens drei Mal verlängert werden. Eine sachgrundlose Befristung ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bei Vorbeschäftigung unwirksam

Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2016, Aktenzeichen 17 Sa 14/16

Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund ist bei Vorbeschäftigung unwirksam, unabhängig davon, wie lange die Vorbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin zurückliegt.

Rechtsmissbrauch befristeter Arbeitsverträge

Aneinanderreihung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2015, Aktenzeichen 7 AZR 474/13

Schließen mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb ab, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können, gilt dies als Rechtsmissbrauch.