Internet und E-Mail für den Betriebsrat
Internet und E-Mail Nutzung für Betriebsratsmitglieder
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08
Internetzugang und die Einrichtung eigener Email-Adressen gehören zu den Sachmitteln, die ein Arbeitgeber dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung zu stellen hat, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.