Pflicht auf Schadenersatz für nicht gezahltes Arbeitsentgelt
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.11.2016, Aktenzeichen 12 Sa 524/16
Die im Jahr 2014 eingeführte Schadenersatzpauschale nach § 288 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch für Kosten, die in der Rechtsverfolgung begründet sind, gilt auch für Arbeitsentgeltansprüche.