Aus Werkvertrag wird Arbeitsverhältnis

Werkvertrag ungültig, Arbeitsverhältnis begründet

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 25.09.2013, Aktenzeichen 10 AZR 282/12

Erfolgt die Erbringung von Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages, muss es sich um ein abgeschlossenes, abnahmefähiges Werk handeln, das vom Auftragnehmer eigenständig erbracht wurde. Müssen hingegen die Arbeitsaufgaben durch weitere Weisungen präzisiert und die Arbeit somit erst im Laufe der Bearbeitung durch den Auftraggeber organisiert werden, liegt kein Werkvertrag vor, sondern ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis.