Versetzungsschutz für aktives Mitglied des Wahlvorstandes

LAG Hessen (9. Kammer), Urteil vom 04.07.2024, Aktenzeichen 9 GLa420/24 Amtliche Leitsätze: 1. Zwar ist es einem Arbeitnehmer zuzumuten, einer Versetzungsanordnung oder einer arbeitsvertraglichen Weisung zunächst Folge zu leisten und sodann den Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers in einem Hauptsacheverfahren klären zu lassen. Etwas Anderes kann hingegen dann gelten, wenn die arbeitgeberseitige Maßnahme offenkundig rechtswidrig … Weiterlesen