Schwellenwert Kündigungsschutz anwenden
Schwellenwert Kündigungsschutz
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2021, Aktenzeichen 12 Sa 10/21
Verhaltensbedingte Kündigung, Schwellenwert Kündigungsschutz
Steigt die Mitarbeiterzahl innerhalb von sieben Monaten über den Schwellenwert nach dem Kündigungsschutzgesetz und kündigt die Arbeitgeberin dann Arbeitnehmern zum Zwecke der Betriebseinschränkung, ist für die Frage der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes grundsätzlich ein Rückblick auf die bisherige Belegschaftsstärke maßgeblich.