Sexuelle Belästigung – Grund für fristlose Kündigung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9.6.2011, 2 AZR 323/10
Wiederholte sexuelle Bemerkungen, die eindeutig unerwünscht sind, gelten als sexuelle Belästigung. Ein Produktmanager und Einkäufer im Möbeleinzelhandel wurde wegen sexueller Belästigung fristlos gekündigt. In einem früheren Fall erhielt der Gekündigte bereits eine Abmahnung. Anlass war der Schlag auf das Gesäß einer Mitarbeiterin.