Vergütungsanspruch für Überstunden und Bereitschaftsdienst

Anspruch auf Vergütung geleisteter Sonderarbeit und Mehrarbeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2015, Aktenzeichen 5 AZR 751/13

Wird im Arbeitsvertrag der teilweise Ausschluss einer gesonderten Vergütung von Mehrarbeit und Sonderformen der Arbeit formuliert, ist diese Formulierung unwirksam. Die Rechtsordnung sieht einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung von Mehrarbeit und Sonderarbeit vor.