Betriebsrat nahezu unkündbar
Diese Kündigungen eines Betriebsratsmitgliedes sind nicht zulässig
Arbeitsgericht Iserlohn, Urteil vom 08.08.2017, Aktenzeichen 5 Ca 506/17
Die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist auch aus noch so dringenden betrieblichen Bedürfnissen nicht möglich. Lediglich für die Fälle der Betriebsstilllegung und der Stilllegung einer Betriebsabteilung sind Ausnahmetatbestände normiert.