Teilzeitarbeit gilt ohne schriftliche Ablehnung als bewilligt
Bewilligung von Teilzeitarbeit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2017, Aktenzeichen 9 AZR 368/16
Wird ein Antrag auf Teilzeitarbeit von der Arbeitgeberin nicht innerhalb von einem Monat nach Antragstellung schriftlich abgelehnt, so gilt der Antrag als bewilligt.