Änderungskündigung kann sozial nicht gerechtfertigt sein
Diese Änderungskündigung ist sozial nicht gerechtfertigt
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017, Aktenzeichen 2 AZR 68/16
Wird mit einer Änderungskündigung nicht ausreichend erklärt, welche Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer zukünftig zu erbringen hat, ist diese sozial nicht gerechtfertigt.