Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt?

Betriebsbedingte Kündigung – Sozial nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 04.08.2021, Aktenzeichen 4 Sa 293/19

Führt eine betriebsbedingte Kündigung zu einer Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals oder sie ist lediglich Vorwand dafür, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird, ist sie unwirksam.

Diese verhaltensbedingte Kündigung ist sozial ungerechtfertigt

Verhaltensbedingte Kündigung nach mehreren Abmahnungen sozial nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.04.2017, Aktenzeichen 4 Sa 876/16

Die Interessenabwägung im Einzelfall kann auch nach mehreren Abmahnungen eine verhaltensbedingte Kündigung als sozial nicht gerechtfertigt gelten lassen.

Diese Änderungskündigung ist sozial ungerechtfertigt

Verhältnismäßigkeit einer Änderungskündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016, Aktenzeichen 2 AZR 509/15

Eine Änderungskündigung ist unverhältnismäßig und damit sozial ungerechtfertigt, wenn die Änderung des Beschäftigungsortes durch Ausübung des Direktionsrechts der Arbeitgeberin angeordnet werden kann.

Betriebsbedingte Kündigung – sozial ungerechtfertigt

Betriebsbedingte Kündigung unwirksam, weil sozial ungerechtfertigt

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.05.2012, 1 Sa 661/11

Ein Krankenpfleger, der auf einer Intensivstation arbeitete, wurde über eine anstehende betriebsbedingte Kündigung informiert. Daraufhin suchte der Krankenpfleger eine neue Arbeitsstelle und wollte einen Aufhebungsvertrag abschließen. Der Aufhebungsvertrag wurde von der Arbeitgeberin abgelehnt, das neue Arbeitsverhältnis konnte nicht angetreten werden. Die Kündigung durch die Arbeitgeberin erfolgte dennoch.

Kündigung sozial ungerechtfertigt

Kündigung des Arbeitsverhältnisses sozial ungerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2012, 2 Sa 331/11

Die fehlende Fähigkeit, sich in ein Team zu integrieren oder Hierarchien zu akzeptieren, wurde einem Vertriebsingenieur zum Verhängnis. Seine Kollegen drohten mit der eigenen Kündigung, falls die Arbeitgeberin dem Vertriebsingenieur nicht kündigt. Der Betriebsrat stimmte der Kündigung des Vertriebsingenieurs zu. Der Vertriebsingenieur legte eine Kündigungsschutzklage ein. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bestätigte die soziale Ungerechtfertigkeit der Kündigung, die damit unwirksam ist.