Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt?
Betriebsbedingte Kündigung – Sozial nicht gerechtfertigt
Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 04.08.2021, Aktenzeichen 4 Sa 293/19
Führt eine betriebsbedingte Kündigung zu einer Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals oder sie ist lediglich Vorwand dafür, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird, ist sie unwirksam.