Kündigung bei wiederholter Krankheit
Mehrfach wiederholte Krankheit ist nicht zwangsläufig ein Kündigungsgrund
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2014, Aktenzeichen 2 AZR 582/13
Häufige Kurzerkrankungen können zwar generell zu einer Kündigung führen, es müssen jedoch die konkreten Begleitumstände betrachtet werden.