Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung kann unwirksam sein

Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen mit Auslauffrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019, Aktenzeichen 2 AZR 50/19

Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.

Keine Abfindung bei nahender Rente

Keine Sozialplanleistungen für rentennahe Arbeitnehmer?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2019, Aktenzeichen 1 ABR 54/17

Sozialplanleistungen können bei rentennahen Arbeitnehmern stärker an den tatsächlich eintretenden wirtschaftlichen Nachteilen, die durch den bevorstehenden Arbeitsplatzverlust und eine darauf zurückgehende Arbeitslosigkeit drohen, ausgerichtet werden. Die Betriebsparteien können Beschäftigte von den Leistungen des Sozialplans ausschließen, weil diese, ggf. nach Bezug von Arbeitslosengeld I, rentenberechtigt sind.

Wann gilt ein Unternehmen als “beherrschend”?

Beherrschendes Unternehmen

 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2018, Aktenzeichen 10 Sa 284/16 und 10 Sa 921/16

Ermöglicht eine rechtliche Verbindung beliebiger Art einem Unternehmen einen bestimmenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen und ermöglicht die rechtliche Verbindung, Massenentlassungen in Betracht zu ziehen oder vorzunehmen, handelt es sich um ein beherrschendes Unternehmen.

Abfindung aus dem Sozialplan während Elternteilzeit

Höhe einer Sozialplanabfindung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2018, Aktenzeichen 1 AZR 20/17

Abfindungen aus dem Sozialplan sind zukunftsbezogene Zahlungen. Für Beschäftigte in Elternteilzeit ist als Basis für die Abfindung das arbeitsvertraglich vereinbarte Bruttogehalt für die Berechnung des Bruttomonatsentgelts zugrunde zu legen, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor einer Änderungskündigung

Arbeitsgericht Hagen, Urteil vom 06.03.2018, Aktenzeichen 5 Ca 1902/17

Die Arbeitgeberin hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Sie hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.

Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen von Massenentlassungen

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2016, Aktenzeichen 9 Sa 484/16

Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen dürfen erst dann ausgesprochen werden, nachdem das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat abgeschlossen ist. Im Rahmen einer Betriebsänderung wird die Konsultationspflicht regelmäßig dann erfüllt, wenn die Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich abgeschlossen hat und erst danach Kündigungen ausspricht.

Betriebsbedingte Änderungskündigung – Sozial ungerechtfertigt

Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Arbeitszeitverringerung kann sozial ungerechtfertigt sein

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.01.2017, Aktenzeichen 5 Sa 166/16

Eine betriebsbedingte Änderungskündigung mit dem Ziel der Arbeitszeitverringerung ist dann sozial ungerechtfertigt, wenn es die Möglichkeit für den Einsatz auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen zu gleichen oder geänderten Bedingungen gibt.

Notwendige Beratungen bevor Kündigung bei Massenentlassungen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2016, Aktenzeichen 5 Sa 1580/15

Eine Kündigung im Rahmen von Massenentlassungen ist unwirksam, wenn nicht ausreichend mit dem Betriebsrat über die Vermeidung oder Einschränkung der geplanten Entlassungen sowie über Möglichkeiten, die Folgen zu mildern, beraten wurde.