Arbeitsvertrag wird nicht durch staatliche Förderung befristet
Befristeter Arbeitsvertrag bei befristeter staatlicher Förderung
Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.02.2015, Aktenzeichen 6 Sa 480/13
Die befristete Zuweisung staatlicher Fördergelder stellt keinen Sachgrund für eine befristete Beschäftigung dar. Wird ein Mitarbeiter mit dauerhaften Aufgaben beschäftigt, darf die Arbeitgeberin die Befristung des Arbeitsvertrages nicht mit einer von staatlicher Finanzierung abhängigen Projektbefristung begründen.