Eingruppierung einer Stationsleitung im Krankenhaus

Eingruppierung der Tätigkeit einer Stationsleitung im medizinischen Bereich

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.01.2020, Aktenzeichen 4 ABR 8/18

Grundlage für die Bewertung der auszuübenden Tätigkeit ist der Arbeitsvorgang. Auf die Bezeichnung der Tätigkeit kommt es für die Bestimmung der zutreffenden Eingruppierung nicht an. Maßgeblich ist, welchem Tätigkeitsmerkmal die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.