Abschließende Stellungnahme Betriebsrat

Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats während Anhörungsfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.05.2016, Aktenzeichen 2 AZR 345/15

Die Arbeitgeberin kann das Anhörungsverfahren zu einer Kündigung nur dann als abschließend betrachten, wenn eindeutig klar ist, dass sich der Betriebsrat bis zum Ablauf der einwöchigen Anhörungsfrist nicht mehr äußern wird.

Betriebsbedingte Kündigung bei Massenentlassungen

Konsultationspflicht des Betriebsrats bei Massenentlassungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2013, Aktenzeichen 2 AZR 60/12 (Parallelentscheidungen: 2 AZR 61/12, 2 AZR 62/12, 2 AZR 63/12, 2 AZR 64/12, 2 AZR 65/12, 2 AZR 66/12, 2 AZR 67/12, 2 AZR 70/12, 2 AZR 71/12, 2 AZR 72/12)

Fehlt das erforderliche Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat, sowie eine ordentliche Anzeige der Massenentlassungen, sind die betriebsbedingten Kündigungen unwirksam.