Flashmob kann Streik unterstützen

Streikbegleitender Flashmob ist Arbeitskampf

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.04.2014, Aktenzeichen 1 BvR 3185/09

Gewerkschaftlich organisierte Flasmobs sind generell ein zulässiges Mittel des Arbeitskampfes. Als streikbegleitende Aktionen der Gewerkschaft, mit denen tarifliche Ziele verfolgt werden, fallen Flashmobs unter den Schutzbereich von Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Leiharbeitnehmer nicht auf Dauerarbeitsplätzen

Arbeitnehmerüberlassung nicht für Dauerarbeitsplätze

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.Juli 2013, Aktenzeichen 4 Sa 18/13

Dauerarbeitsplätze dürfen nicht in Form einer Arbeitnehmerüberlassung besetzt werden. Wird dennoch ein Dauerarbeitsplatz per Arbeitnehmerüberlassung besetzt, entsteht nach § 10 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Entleiher.