Gehaltsgruppe entsprechend Tätigkeitsmerkmal
Entlohnung nach gehaltlicher Eingruppierung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2016, Aktenzeichen 4 AZR 916/13
Die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals zur gehaltlichen Eingruppierung sind bereits dann erfüllt, wenn die ausgeübte Tätigkeit einem in der Gehaltsgruppe genannten Tätigkeitsmerkmal entspricht.