Keine Tarifentgelte in die Betriebsvereinbarung
Vereinbarungen über Tarifentgelte gehören nicht in Betriebsvereinbarungen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2018, Aktenzeichen 1 AZR 65/17
In eine Betriebsvereinbarung können keine Bestimmungen über Tarifentgelte und deren Höhe aufgenommen werden.