Keine Betriebsvereinbarung ohne Beschluss des Betriebsrats
Betriebsvereinbarung ohne Beschluss des Betriebsrats unwirksam
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2022, Aktenzeichen 1 AZR 233/21
Eine Betriebsvereinbarung ist unwirksam, wenn sie vom Betriebsratsvorsitzenden ohne Beschluss des Betriebsrats unterschrieben ist.