Gleichstellungsklausel mit dynamischer Anpassung

Gleichstellungsabrede Tarifvertrag

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2017, Aktenzeichen 6 Sa 982/16

Eine Gleichstellungsklausel gilt mit ihrer dynamischen Anpassung so weit, wie bei einem tarifgebundenen Arbeitnehmer. Die Dynamik endet, wenn die Arbeitgeberin wegen des Wegfalls der eigenen Tarifgebundenheit nicht mehr an künftige Tarifentwicklungen gebunden ist. Die in Bezug genommenen Tarifverträge sind nur noch statisch anzuwenden.

Kollektivvertrag gilt nach Betriebsübergang zunächst weiter

Geltung von Tarifverträgen nach Betriebsübergang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 27. April 2017, Aktenzeichen C-680/15 und C-681/15

Im Rahmen eines Betriebsüberganges gehen die Rechte und Pflichten des Veräußerers, die sich aus dem bestehenden Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsverhältnis ergeben, auf den Erwerber über. Die im Kollektivertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen sind vom Erwerber solange in gleichem Maße aufrecht zu erhalten wie beim Veräußerer, bis der Kollektivvertrag abgelaufen oder gekündigt wurde, oder ein anderer Kollektivvertrag angewendet wird.    

Verzicht auf Rechte aus Tarifvertrag muss transparent sein

Transparenz einer Verzichtserklärung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2016, Aktenzeichen 6 AZR 478/15

Soll in einer vorformulierten Erklärung auf tarifvertragliche Rechte verzichtet werden, ist die Regelung nur wirksam, wenn für den Arbeitnehmer transparent erkennbar ist, dass von der vertraglichen Regelung abgewichen werden soll.

Haustarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.06.2016, Aktenzeichen 4 AZR 805/14

Der Haustarifvertrag eines Unternehmens, das auf ein anderes Unternehmen verschmolzen wird, gilt beim bisher tariflosen aufnehmenden Unternehmen weiter.

Mitbestimmung des Betriebsrats bei mehreren Tarifverträgen im Betrieb

Mitbestimmung bei Vergütungsordnung in tarifpluralem Betrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen 1 ABR 15/14

Ist eine Arbeitgeberin an zwei oder mehr tarifliche Vergütungsordnungen mit unterschiedlichen Gewerkschaften gebunden, ist sie grundsätzlich verpflichtet, unter Beteiligung des Betriebsrats die Arbeitnehmer den Entgeltgruppen der jeweiligen betriebsverfassungsrechtlich geltenden Vergütungsordnung zuzuordnen.

Tariflohn ist unverzichtbar

Verzicht auf Tariflohn ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2014, Aktenzeichen 4 AZR 317/12

Der tarifvertragliche Anspruch auf Lohnleistungen kann nicht durch einen einzelvertraglichen Verzicht aufgehoben werden. Der Verzicht ist selbst dann unwirksam, wenn er erst nach einem Betriebsübergang ausgesprochen wurde.

Betriebsvereinbarung hebelt Tarifvertrag nicht aus

Tarifvertrag geht vor Betriebsvereinbarung

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.Oktober 2013, Aktenzeichen 7 TaBV 56/13

Regelungen über Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die im Tarifvertrag geregelt sind, können nicht durch anderslautende Regelungen in Betriebsvereinbarungen ersetzt werden, es sei denn, der Tarifvertrag lässt dies ausdrücklich zu. (Siehe § 77 Abs. 3 BetrVG)

Lohn für Briefzusteller sittenwidrig?

Mindestlohn für Briefzusteller

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 5 AZR 630/10

Drei teilzeitbeschäftigte Briefzusteller in einem privaten Zustellunternehmen verlangten eine Vergütung, die der Entlohnung von Angestellten der Deutschen Post AG in der Vergütungsgruppe 3 entspricht. Sie betrachteten ihre Entlohnung als sittenwidrig. Die Forderungen beziehen sich konkret auf den Zeitraum Anfang Januar bis Ende November 2009.

Neuer Tarifvertrag kann Urlaubsanspruch mindern

Verringerter Urlaubsanspruch durch geänderten Tarifvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.04.2012, AZR 504/10

Eine Sicherheitsmitarbeiterin im Wachdienst verlangte die Gewährung dreier zusätzlicher Urlaubstage, die ihr nach dem alten Tarifvertrag zugestanden hätten. Weitere Forderungen, die sich auf den älteren Tarifvertrag stützen: Zahlung von Urlaubsgeld, Entschädigung für 3 nicht gewährte Urlaubstage sowie 100% Zeitzuschlag für am Ostersonntag geleistete Arbeit.

CGZP kann keine Tarifverträge abschließen

CGZP ist nicht tariffähig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.05.2012, 1 AZB 67/11

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2002 nicht tariffähig. Die CGZP ist keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann.