Zustimmungsverweigerung Betriebsrat zu personeller Maßnahme
Beendigung eines Telearbeitsplatzes ohne Zustimmung des Betriebsrats
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2022, Aktenzeichen 7 ABR 34/20
Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer personellen Maßnahme verweigern, wenn der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in seiner Person liegenden Gründen gerechtfertigt ist oder wenn die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz oder einen Tarifvertrag verstößt.