Tendenzbetrieb – Mitbestimmung des Betriebsrats
Mitbestimmung in Tendenzbetrieben
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.02.2020, Aktenzeichen 3 TaBV 7/19
Erzieherinnen in der Kindertagesstätte eines Tendenzbetriebes können nur dann als Tendenzträger gelten, falls sie bei tendenzbezogenen Inhalten ihrer Tätigkeit völlig frei über die Erledigung ihrer Aufgaben entscheiden können.