Mangelnde Transparenz in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unangemessene Benachteiligung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2017, Aktenzeichen 8 AZR 378/16

Die mangelnde Transparenz einer Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Höhe der Vertragsstrafe führt zu ihrer Unwirksamkeit und ihrem ersatzlosen Fortfall unter Aufrechterhaltung des Vertrags im Übrigen.

Verzicht auf Rechte aus Tarifvertrag muss transparent sein

Transparenz einer Verzichtserklärung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2016, Aktenzeichen 6 AZR 478/15

Soll in einer vorformulierten Erklärung auf tarifvertragliche Rechte verzichtet werden, ist die Regelung nur wirksam, wenn für den Arbeitnehmer transparent erkennbar ist, dass von der vertraglichen Regelung abgewichen werden soll.