Unwirksamkeit einer Kündigung nach Grundsatz von Recht und Glauben
Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 03.05.2022, Aktenzeichen 14 Sa 1350/21 Die Arbeitgeberin ist an den Inhalt eines erteilten Zeugnisses grundsätzlich gebunden. Die Bindung kann sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben. Eine außerordentliche Kündigung ist wegen Verstoßes gegen das Verbot der Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten rechtsmissbräuchlich, … Weiterlesen