Verzicht auf Rechte aus Tarifvertrag muss transparent sein

Transparenz einer Verzichtserklärung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2016, Aktenzeichen 6 AZR 478/15

Soll in einer vorformulierten Erklärung auf tarifvertragliche Rechte verzichtet werden, ist die Regelung nur wirksam, wenn für den Arbeitnehmer transparent erkennbar ist, dass von der vertraglichen Regelung abgewichen werden soll.