Adipositas als körperliche Behinderung
Adipositas (Übergewichtigkeit) kann als körperliche Behinderung gelten
EuGH, Urteil vom 18.12.2014, Aktenzeichen C-354/13
Falls ein Arbeitnehmer mit Adipositas durch damit zusammenhängende eingeschränkte Mobilität oder auftretende Krankheitsbilder an der Verrichtung seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft gehindert oder beeinträchtigt wird, so kann er als körperlich behindert im Sinne der europäischen Richtlinie 2000/78 (Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000) gelten.