Umwandlung befristeter Arbeitsvertrag in unbefristet
Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag darf keine Verschlechterung darstellen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.03.2012, C-251/11
Die Umwandlung eines befristeten Arbeitsvertrages in einen unbefristeten Arbeitsvertrag darf laut EuGH nicht mit so umfassenden Änderungen verbunden sein, dass eine Verschlechterung für den Beschäftigten entsteht, falls Art und Umfang der Arbeitsaufgabe gleich bleiben.