Das unbefristete Prozessarbeitsverhältnis

Befristung eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.01.2017, Aktenzeichen 7 Sa 1760/16

Fehlt eine schriftliche Befristung des Prozessarbeitsverhältnisses, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wird ein Arbeitnehmer während eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses von der Arbeit freigestellt, spricht der Umstand, dass dadurch keine Arbeitsleistung erbracht wird, nicht gegen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.