Unbezahlte Wegezeiten – wann unverhältnismäßig?

Unbezahlte Wegezeiten zwischen Betriebsstätte und Einsatzort unverhältnismäßig

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.01.2021, Aktenzeichen 12 Sa 1859/19

Regelt eine Betriebsvereinbarung kumuliert unbezahlte verpflichtende Wegezeiten zwischen Betriebsstätte und Arbeitsort mit bis zu 1.25 unbezahlten Stunden pro Tag so ist diese Regelung unverhältnismäßig und somit unwirksam.