Wann ist niedriger Arbeitslohn sittenwidrig?

Sittenwidrig niedriger Arbeitslohn

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.05.2017, Aktenzeichen 5 AZR 251/16

Erreicht die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts, liegt eine ganz erhebliche, ohne Weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht mehr hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf.