Recht auf Unerreichbarkeit in der Freizeit
Recht auf Nicht-Erreichbarkeit in der Freizeit
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2022, Aktenzeichen 1 SA 39 Öd/22
Ein Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, sich in seiner Freizeit zu erkundigen, ob sein Dienstplan geändert worden ist. Er ist auch nicht verpflichtet, eine Mitteilung der Arbeitgeberin, etwa per Telefon, entgegenzunehmen oder eine SMS zu lesen.