Bejahung von Schadenersatz wegen verspäteter Zielvorgabe

Landesarbeitsgericht Köln (4. Kammer), Urteil vom 06.02.2024, Aktenzeichen 4 Sa 390/23 Amtliche Leitsätze: 1. Erfolgt eine Zielvorgabe erst zu einem derart späten Zeitpunkt innerhalb des maßgeblichen Geschäftsjahres, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, ist sie so zu behandeln, als sei sie überhaupt nicht erfolgt. Ein derart später Zeitpunkt ist jedenfalls dann anzunehmen, … Weiterlesen