Ein nicht über die konkreten Folgen einer Versetzung unterrichteter Betriebsrat kann zu Recht die Zustimmung verweigern – Wegfall der Möglichkeit zur Provisionserzielung bei Versetzung vom Vertriebsaußen- in den Innendienst

Landesarbeitsgericht Niedersachsen (2. Kammer), Beschluss vom 08.05.2024, Aktenzeichen 2 TaBV 81/23 Amtlicher Leitsatz: Der Betriebsrat ist bei einer Anhörung zu einer Versetzung über deren konkreten Folgen zu unterrichten. Wenn der betroffene Arbeitnehmer trotz Weitergeltung der bisherigen Provisionsregelung aufgrund der veränderten Tätigkeit (Wechsel vom Außendienst in den Innendienst) keine Möglichkeit mehr besitzt, in unverändertem Umfang Provisionen … Weiterlesen